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Bildungsministerin verkennt den Wert der Schulen in freier Trägerschaft

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Bildungsministerin verkennt den Wert der Schulen in freier Trägerschaft Bild: Jens Weber // pixelio.de

Büttner: Freie Schulen können durchaus den grundgesetzlich verankerten Versorgungsauftrag übernehmen.

Zur Diskussion, ob Schulen in freier Trägerschaft auch eine Monopolstellung übernehmen können, erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg Andreas Büttner: "Schon heute übernehmen die Schulen in freier Trägerschaft in vielen Regionen eine notwendige Funktion - gerade dort, wo öffentliche Schulen geschlossen wurden."

"Ministerin Münch irrt, wenn sie behauptet, nur die öffentlichen Schulen könnten den grundgesetzlich verankerten Versorgungsauftrag übernehmen. Das jetzt vorgelegte Gutachten von Prof. Pieroth belegt, dass der Staat lediglich die Aufsicht über die Schulen zu führen hat und gewährleisten muss, dass alle Kinder eine Schule besuchen können. Es ist aber nicht die Pflicht des Staates, selbst Schulen zu betreiben - dies können ebenso gut freie Träger übernehmen.

Das Gutachten von Prof. Pieroth bestätigt damit die urliberale Position, dass der Staat die Regeln setzt und über deren Einhaltung wacht, jedoch nicht sämtliche Aufgaben selbst übernehmen muss, die auch von nicht-staatlichen Einrichtungen erbracht werden können.

Die FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßt die sich entwickelnde Diskussion um die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft und befürwortet die Übernahme des grundgesetzlich verankerten Versorgungsauftrages durch Schulen in freier Trägerschaft. Damit muss einher gehen muss die gleichberechtigte Finanzierung von Schulen unabhängig von ihrer Trägerschaft. Im Mittelpunkt der Bildungsfinanzierung des Landes müssen die Schülerinnen und Schüler stehen - nicht die Schulträger."

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