Mündliche Anfrage
Zum 01. Januar 2009 wurde das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) flächendeckend und verpflichtend in Deutschland eingeführt. Demnach hat jedes Neugeborene Anspruch auf die Durchführung eines Hörscreenings innerhalb der ersten Lebenstage. Ziel ist die Erfassung beid- oder einseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 db. Die Diagnostik sollte bis zum Ende des dritten Lebensmonats abgeschlossen sein, so dass notwendige therapeutische Maßnahmen spätestens bis zum sechsten Lebensmonat eingeleitet werden können.
Ich frage die Landesregierung:
Bei wie vielen im Land Brandenburg geborenen Kindern wurde mit welchen Ergebnissen im Jahr 2010 ein Hörscreening durchgeführt?
