Mündliche Anfrage
Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Dieses sieht Erleichterungen für Berufstätige vor, die Angehörige pflegen möchten. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, können künftig bis zu zwei Jahre lang ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden verringern. Parallel hierzu wird der Lohn halb so stark abgesenkt wie die Wochenarbeitszeit. Im Gegenzug werden Überstunden künftig verrechnet bzw. müssten Beschäftigte mehr ohne vollen Lohnausgleich arbeiten.
Bereits heute besteht mit dem Pflegezeitgesetz für Angehörige die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten kann die Pflegezeit in gegenseitigem Einvernehmen auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Beschäftigte im Land Brandenburg haben seit Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes am 1.7.2008 von der Pflegezeit Gebrauch gemacht?
