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Verfassungsklage gegen Schulkürzungen

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Verfassungsklage gegen Schulkürzungen Bild (c): Karsten Knuth

Die FDP-Fraktion hat am Mittwoch, 2. Mai 2012, gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien CDU und Grüne eine Verfassungsklage gegen die Kürzungen bei Schulen in freier Trägerschaft eingereicht. Die höchsten Richter des Landes werden nun prüfen, ob die geplanten Kürzungen von rund 50 Millionen Euro bei Privatschulen der Verfassung entsprechen. „Die Landesregierung hat vor allem die Auswirkungen ihrer Politik nicht ausreichend geprüft, das Verfahren war undurchsichtig“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Andreas Büttner den Grund für die Klage. Er sieht daher – ebenso wie der gemeinsame Anwalt der Oppositionsparteien Prof. Matthias Dombert, der bis zum Jahr 2009 selbst Verfassungsrichter war, sehr gute Erfolgschancen für die Klage.

„Die Landesregierung hat das Recht, unsoziale Politik zu machen, aber sie muss die Auswirkungen hinreichend bedenken. Das ist nicht geschehen. Daher ist das Gesetz verfassungswidrig“, so Büttner.

Und die Auswirkungen für die Schulen sind schon jetzt gravierend. Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor der Frage, ob sie die abgesenkten Landeszuschüsse durch ein erhöhtes Schulgeld kompensieren oder von den Lehrern „freiwillige Spenden an die Schulträger“ einfordern, erklärt Dombert. Beides ist eigentlich nicht umsetzbar und hat auf Dauer Schulschließungen zur Folge. So würden die Kürzungen die Axt an das Bildungssystem in Brandenburg legen, erklärte er in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch. Und Andreas Büttner ergänzte: „Damit wird der Elternwille eingeschränkt, und das aus rein ideologischen Gründen, dagegen setzen wir uns zur Wehr.“

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